Empfohlene Prüffristen und Arten der Prüfungen
Gemäß §5 Absatz 1 DGUV 3 / BGV A3 sind Prüffristen und Art der Prüfung so anzusetzen, dass abzusehende bzw. wahrscheinliche Mängel rechtzeitig erkannt werden können. Konkrete Richtwerte können aus der DGUV 3 / BGV A3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (dort §3 Gefährdungsbeurteilung) entnommen werden.
Wiederkehrende Prüfung der Schutzmaßnahmen ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel (VDE 0100/600)
Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100) | Befähigte Person, z. B. Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100) | Befähigte Person, z. B. Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandsmessung) | Befähigte Person, z. B. Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich |
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (VDE 0701/VDE 0702)
Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) - Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen - Anschlussleitungen mit Stecker - Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle 2 Jahre. |
Auf ordnungsgemäßen Zustand (Inaugenscheinnahme) - Prüfung auf mechanische Beschädigung - Prüfung der angewandten Schutzmaßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag sowie Isolationswiderstands- messung und Messung des Schutzleiter- und/oder des Berührungsstromes, im Einzelnen (wie DIN VDE 0701-0702) |
Befähigte Person, z. B. Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte unter Aufsicht einer Elektrofachkraft |
Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100: Messungen, Messverfahren und Werte/Richtwerte für die Messung in Anlagen mit Schutzmaßnahmen im TN-/TT-System
Messaufgabe | Messverfahren | Werte |
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Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter | Isolationswiderstandsmessung | ≥ 300 Ω/V mit Verbraucher ≥ 1000 Ω/V ohne Verbraucher bei einer Netzspannung bis 500 V und einer Messspannung von 500 V |
Verwechslung Schutz- und Außenleiter | Phasenprüfung oder Spannungsmessung gegen Erde | Netzspannung |
Verwechslung Schutz- und Neutralleiter | Niederohmige Widerstandsmessung | |
Schutzpotentialausgleich und zusätzlicher Schutzpotentialausgleich | Niederohmige Widerstandsmessung | < 1 Ω |
Bei mehr als einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung für die gesamte Anlage: - Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen - Schluss zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutzeinrichtungen |
- Besichtigung und/oder niederohmige Widerstandsmessung - Isolationswiderstandsmessung |
- < 1 Ω - siehe Isolationswiderstandsmessung |
Messaufgaben und Messverfahren für die Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702: 2008-06
Messaufgabe | Messverfahren | ||
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Schutzklasse I | Schutzklasse II | Schutzklasse III | |
Schutzleiterwiderstand | Niederohmige Widerstandsmessung des Schutzleiters - ≤ 0,3 Ω (für Geräte mit Anschlussleitungen bis 5 m Länge und einem Bemessungsstrom von 16 A) - zzgl. 0,1 Ω je weitere 7,5 m bis max. 1,0 Ω |
entfällt | entfällt |
Isolationswiderstand | - ≥ 1,0 MΩ - ≥ 0,3 MΩ mit eingebauten Heizelementen |
≥ 2,0 MΩ | ≥ 0,25 MΩ |
Schutzleiterstrom | - ≤ 3,5 mA - ≤ 1 mA/kW bis max. 10 mA bei Geräten mit Heizele- menten ≥ 3,5 kW (nur bei Geräten der Schutzklasse I, bei denen keine Isolationsmessung durchgeführt werden kann) |
entfällt | entfällt |
Berührungsstrom | - ≤ 0,5 mA (nur bei Geräten der Schutzklasse I, deren berührbare leitfähige Teile nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind) |
- ≤ 0,5 mA (nur bei Geräten der Schutzklasse II, deren berührbare leitfähige Teile nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind) |
entfällt |
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