Empfohlene Prüffrist und Prüfarten
Gemäß §5 Absatz 1 DGUV 3 / BGV A3 sind Prüffristen und Art der Prüfung so anzusetzen, dass abzusehende bzw. wahrschein liche Mängel rechtzeitig erkannt werden können. Konkrete Richtwerte können aus der DGUV 3 / BGV A3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (dort §3 Gefährdungsbeurteilung) entnommen werden.
Wiederkehrende Prüfung der Schutzmaßnahmen ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel (VDE 0100/600)
Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Auf ordnungsgemäßen Zustand | Befähigte Person, |
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | Auf ordnungsgemäßen Zustand | Befähigte Person, |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Auf Wirksamkeit | Befähigte Person, |