Empfohlene Prüffristen

Empfohlene Prüffrist und Prüfarten

Gemäß §5 Absatz 1 DGUV 3 / BGV A3 sind Prüffristen und Art der Prüfung so anzusetzen, dass abzusehende bzw. wahrschein liche Mängel rechtzeitig erkannt werden können. Konkrete Richtwerte können aus der DGUV 3 / BGV A3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (dort §3 Gefährdungsbeurteilung) entnommen werden. 

Wiederkehrende Prüfung der Schutzmaßnahmen ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel (VDE 0100/600)

Anlagen/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

Auf ordnungsgemäßen Zustand
(DIN VDE 0105-100)

Befähigte Person,
z. B. Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr

Auf ordnungsgemäßen Zustand
(DIN VDE 0105-100)

Befähigte Person,
z. B. Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

Auf Wirksamkeit
(Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandsmessung)

Befähigte Person,
z. B. Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte

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