Wiederholungsprüfung
Die Wiederholungsprüfung gliedert sich in die Sichtprüfung, die Messung sowie die abschließende Funktionskontrolle
Sichtprüfung (1. Teilprüfung)
Hierbei soll festgestellt werden, ob das zu prüfende Geräte keine erkennbaren äußeren Mängel
ausweist, die sicherheitsrelevant sind. Isolierungen nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Danach
muss auch der Zustand der Zugentlastung sowie der Biegeschutz von der Anschlussleitung mittels
Handprobe und visueller Inspektion überprüft werden. Mögliche Anzeichen von unsachgemäßem
Gebrauch sind ebenfalls zu beachten.
Messung (2. Teilprüfung)
- Durchgängigkeit der Schutzleiter und Verbindungen des Hauptpotentialausgleiches (bzw. des Potentialausgleiches)
- Nachweis des Isolationswiderstandes der Anlage inklusive des Schutzes durch sichere Trennung bei PELV, SELV sowie Schutztrennung
- Messung von Widerständen der isolierenden Fußböden sowie isolierender Wände
- Prüfung der Fehlerstromschutzvorrichtungen
- Ermittlung der so genannten Schleifenimpedanz
- Spannungsmessung
- Netzimpedanz-Ermittlung
- Bestimmung der Drehfeldrichtung
- Messung von Erdungswiderstand bzw. Erdübergangswiderstand