Instandhaltung und Wartung

Die Verfügbarkeit der elektrischen Mittelspannungs-Anlagen und die notwendigen Instandhaltungen oder etwaige Erneuerung der Mittelspannungs-Anlagen, sind ein entscheidender Faktor für das Investment Ihres Unternehmens.
Rechtssichere Instandhaltung von Mittelspannungs-Anlagen bis 36 kV bedeutet auf Normen basierende Instandhaltung.
Das heißt, dass die Instandhaltung maßgeblichen den Vorgaben der DIN VDE (z. Bsp.: VDE 0105, 101), oder BG -Vorschriften-, Regeln-, Informationen-, und Grundsätze sowie den Vorschriften der Hersteller entsprechen muss.

Wir führen notwenige Instandhaltungsmaßnahmen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Ihren:
- Mittelspannungs-Schaltanlagen,
- Transformatoren,
- Schalthäusern und
- Schalträumen
durch, mit Erstellung eines Inspektionsberichtes. Zu Beginn steht die Bewertung des Zustandes der elektrischen Mittelspannungsanlagen, also die Ermittlung des notwenigen Wartungsaufwandes. Ziel ist es, die Anlagenverfügbarkeit zu erhöhen, die Instandhaltungsmaßnahmen richtig zu planen, durchzuführen und zu koordinieren.