Schaltberechtigung bis 30kV

Unsere Facharbeiter besitzen die Schaltbefähigung für Schalthandlungen an Mittelspannungsanlagen bis 30 kV.
Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.
Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt.
Regelmäßige TÜV-Schulungen befähigen unsere Facharbeiter in allen notwendigen Themen.